Quelle: http://www.hr-online.de/website/rubrike ... t_36838372
Warum der 23. April, werden viele fragen. Die Antwort ist ganz einfach: 1516 wurde an diesem Tag vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. und seinem jüngeren Bruder und Mitregenten Ludwig X. das Reinheitsgebot erlassen. Damit wurden die Inhaltsstoffe des Bieres festgelegt: "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."
Zwar hatte es schon früher vereinzelte Festlegungen auf diese drei Inhaltsstoffe gegeben, doch verbindlich für ganz Bayern wurden sie erst damals am 23. April 1516 auf dem Landständetag zu Ingolstadt.
Später wurde es auch in anderen deutschen Teilstaaten übernommen. Und mit der Gründung der Bundesrepublik wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz vom 14. März 1952 (Paragraf 9, Abs. 1) verankert.
Das Reinheitsgebot gilt als Qualitätsmerkmal des deutschen Biers. Die Brauer bezeichnen es auch gerne als erstes Verbraucherschutzgesetz.
Auch hessische Brauereien und Braugasthäuser lassen sich zu diesem Anlass etwas Besonderes einfallen.
Grusels,
Henner
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Grüße, Henner
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