Verbotene Beleuchtung

Zündaussetzer, Seitenständerschalter, Lichtmaschine usw.
oelfuss
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Do 20. Dez 2007, 13:23

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von oelfuss »

Dann braucht du doch nur jeweils die beiden Abblendklemmen + die beiden fernlichtklemmen miteinander verbinden.
fettisch. ;)

*

3AJ-Reiter
Beiträge: 36
Registriert: Do 10. Sep 2009, 21:44

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von 3AJ-Reiter »

Mal blöd gefragt, wenn man zweimal den linken Lampentopf nimmt, ist dass dann immer noch nicht StVZo-Konform?

oelfuss
Beiträge: 3715
Registriert: Do 20. Dez 2007, 13:23

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von oelfuss »

Sollte klappen.
das prüfgedönnes hamse ja beide.
Und in der Strafverkehrtrumanordnung steht nur, das zusatzscheinwerfer dicht genug beieinander montiert sein müssen, um das 2rad typische aussehn zu wahren.
Noch dichter geht ja wohl nemmer...;-)

*

3AJ-Reiter
Beiträge: 36
Registriert: Do 10. Sep 2009, 21:44

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von 3AJ-Reiter »

>Sollte klappen.
>das prüfgedönnes hamse ja beide.
>Und in der Strafverkehrtrumanordnung steht nur, das
>zusatzscheinwerfer dicht genug beieinander montiert sein
>müssen, um das 2rad typische aussehn zu wahren.
>Noch dichter geht ja wohl nemmer...;-)
>
>*
Prima, dann werde ich mal ein bisschen basteln :-)

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Steffen
Beiträge: 4624
Registriert: Di 18. Mär 2008, 18:08

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von Steffen »

Bei manchen Maschinen war es so, dass das Fernlichtglas links und das Normallichtglas rechts anders geschliffen waren. Also die Streuung war verschieden. Sind die Gläser denn identisch?
Ein Anruf beim Tüv ist übrigens unverbindlich und meistens Aufschlussreich. Wenn der Prüfer am Ende der Schilderung sagt, das trage ich Ihnen ein, dann sofort annehmen, Termin ausmachen und bei genau diesem Prüfer vorfahren. Meistens sind die Jungs freundlicher als ihr Ruf es ihnen nach sagt.

Steffen

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holgeraushh
Beiträge: 590
Registriert: Sa 22. Mär 2008, 09:43

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von holgeraushh »

Moin,
wenn beides H4-Scheinwerfer sind mit Kennung HCR und E-Nummer, dann kannste problemlos 2x Abblendlicht/Fernlicht von machen.
Ist als Doppelscheinwerfer seit etlichen jahren in DE zulässig.
Mehr interssiert da den TÜV auch nicht wirklich. Und wenn du's ganz genau nimmst, dann läßt es bei der nächsten HU eintragen.
Um die Lichtausbeute zu optimieren, würd sich noch ne Verschaltung via Relais und extra Strippen von der Bat zum Cockpit empfehlen.
Gruß Holger

karli
Beiträge: 209
Registriert: Fr 13. Feb 2004, 15:06

RE: Verbotene Beleuchtung

Beitrag von karli »

>Dann braucht du doch nur jeweils die beiden Abblendklemmen +
>die beiden fernlichtklemmen miteinander verbinden.
>fettisch. ;)

Will ich ja garnicht! ;-)

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