tach leute,
nur mal so ein gedanke. erlischt die ABE wenn ich eine tuningnocke stufe 1 verbaue und bei meiner 2kf nur ein bissel näher an die im Brief stehenden 45 ps komme? tatsächlich haben die xt ja wohl eher weniger, besonders nach 90.000 km. wenn ich damit nicht über 45 ps komme, was unwahrscheinlich ist, bin ich doch eigentlich vorschriftsmäßig und korrekt unterwegs -- oder??
xtolsch aus auxburg
tuningnocke
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- Registriert: Di 18. Mär 2008, 18:08
RE: tuningnocke
moinsen
also die abe erlischt nie denn sie ist die allgemeine betriebserlaugniss für die xt mit dem typ 2kf. wenn die erlischt darf keine 2kf mehr auf die straße
was aber speziell die betriebselaubniss für deine 2kf angeht, da sieht das anders aus.
die nocke könnte einen negativen einfluss auf dein abgasverhalten oder das geräuschverhalten haben was beudeutet > tschüß betriebserlaubniss
"vorschriftsmäßig" biste auf jedenfall nicht mehr unterwegs
also die abe erlischt nie denn sie ist die allgemeine betriebserlaugniss für die xt mit dem typ 2kf. wenn die erlischt darf keine 2kf mehr auf die straße
was aber speziell die betriebselaubniss für deine 2kf angeht, da sieht das anders aus.
die nocke könnte einen negativen einfluss auf dein abgasverhalten oder das geräuschverhalten haben was beudeutet > tschüß betriebserlaubniss
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Aktuell
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RE: tuningnocke
abendsen,
ja danke für deine meinung. leuchtet ein. auch wenn ich meine zweifel habe, ob im falle eines crashes oder bei ner kontrolle meine nocke mit ner original vergleichen wird. aber du hast schon recht. die frage muss jeder für sich selbst beantworten ob und wieviel ärger man mit der grünen rennleitung will.
olsch
ja danke für deine meinung. leuchtet ein. auch wenn ich meine zweifel habe, ob im falle eines crashes oder bei ner kontrolle meine nocke mit ner original vergleichen wird. aber du hast schon recht. die frage muss jeder für sich selbst beantworten ob und wieviel ärger man mit der grünen rennleitung will.
olsch
RE: tuningnocke
Die gegnerische Versicherung muss nachweisen, dass die andere Nockenwelle ursächlich am Unfall schuld war. Das wird sie nicht so leicht können, aber ein Gschieß hat man trotzdem. Andererseits: Man sieht es der Nockenwelle praktisch nicht an, dass sie ein anderes Profil hat. Sie könnte ja auch aus Reparaturgründen mit dem Originalprofil nachgeschliffen worden sein. Eine Aufnahme der Ventilerhebungskurven ist ziemlich zeitaufwändig, ich glaub auch nicht, dass das eine Versicherungswerkstatt so ohne Weiteres macht. Also eher abwegig..
Gruß
Hans
Gruß
Hans