Winterreifenpflicht

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Moderator: displex

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Henner
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Henner »

Der ADAC meint dazu:

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen.

Grüße, Henner

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Hiha
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Hiha »

>Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von
>Geländewagen.
>
Motorräder werden zwar mitverpflichtet, aber sonst auch nix. Ob es echte Winterreifen dafür gibt, ist den Gesetzesdeppen natürlcih Wurscht.

Oh, armes Deutschland, arme EU.

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Henner
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Henner »

Ne Hiha, das ist noch nciht ganz ausdiskutiert. Die Diskussion im Verkehrsportal ist recht interessant. Link siehe weiter oben.
Grüße, Henner

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Jenny
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Jenny »

winterreifen für motorräder. jau. ganz feine sache! achtung ironie!

habe heute meinen "bulli" (für die nicht-wisser: so "heißt" mein derzeitiges mopped) stehen gelassen. es war ja schnee angekündigt. und bei glätte darf man ja seinen bock nun ohne winterreifen nimmer fahren. jou. also mit dem rad zur arbeit.

in meinem neuen job bin ich ja nun mit nem "mopped" unterwegs *g* was man so mopped nennt. bin dann dort auf den "dienstroller" gestiegen. der hat heidenau-winterreifen. ganz toll! also losgefahren und abgewartet, was passiert..... gegen mittag kam der große schnee. und es ging in nebenstraßen gar nichts mehr! mag wohl zum großteil am automatikgetriebe gelegen haben, dass das heck immer schneller am ziel sein wollte, als der rest x( aber die komplette schuld liegt dort sicherlich nicht....komisch, in 16 jahren motorradkarriere bin ich mit meinem motorrad immer um klassen besser durch schnee gekommen, als heute mit einem mit winterreifen ausgestatteten "moped"....

das neue gesetz macht echt nen riesen sinn, oh ja.....
immerhin den sinn, dass ich wieder öfter auf`s rad komme jetzt, weil ich mir ganz einfach die ganzen knöllchen net leisten kann.
auf der arbeit werd ich morgen auf jeden fall ein fahrrad nehmen. das erscheint mir sicherer.

frechheit übrigens auch, dass es in den für mein motorrad benötigten dimension keinen annähernd passenden "winterreifen" gibt. und vermutlich auch net geben wird. ich meine, für wen denn? die meisten rutschen eh mit irgendwelchen "winterenduros" rum in der kalten jahreszeit..... keine lobby eben. es bleibt spannend. mir bleibt der groll!

und wenn, ja WENN ich meinen bulli nicht so sehr ins herz geschlossen hätte, wäre ich fast in versuchung geraten, wieder eine xt in die garage zu stellen. der winterreifen wegen ;) aber ich tu`s nicht! diesmal nicht!

lg,
jenny

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oelschlonz
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von oelschlonz »

Ja, Jenny. Ging mir ähnlich. Schnell nach Louis noch einen neuen Ölfilter holen, gestern. Ich hab ja im Sommer die TKC 80 M+S gefahren welche schon bei Regen gemeingefährlich rutschten. Die hatte ich frühzeitig demontiert, wegen Gruselig. Derzeit fahr ich TW 301/302 ohne M+S Kennz.. Ich kam damit trotz Schneefall und Überfrierender gut klar. Nach den Vorschriften müsste ich nun den TKC fahren, mit M+S drauf, doch ich fürchte um meine Gesundheit. Ich hab ja nichts weiter zu tun, vielleicht probier ich es heute einfach mal, den TKC in 4.00 nochmal drauf um zu sehen ob der bei Glätte besser ist wie bei Nässe. Glauben kann ich das so recht noch nicht. Für die XT würde ich die k60 Silica nehmen. Hinten in 120, das sollte gehen und ich werde heute mal bei Heidenau wegen der Freigabe fragen. Vielleicht geht auch der 140iger. Boxerstopp hatte mir angeboten den 140iger einfach mal kostenlos draufzuziehen zum ausprobieren. Das müsste dann aber sicherlich leider eingetragen werden.
Gruss,...

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Henner
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Henner »

@Ölschlonz: Du benötigst keine Freigaben mehr für Reifen. Die Reifen müssen den eingetragenenen Dimensionen, Speed- und Last- Index entsprechen. Mehr hat es nicht nötig.
Grüße, Henner

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oelschlonz
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von oelschlonz »

Jo genau, ich hab 4.00/4.60 und 130ig für hinten. Also brauch ich doch´n Schein und ne Prüfung für 120 oder 140. Alles andere wäre mir neu. Reifenmarkenbindung war bei mir nie im Brief.
Gruss,...

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Henner
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Henner »

>Jo genau, ich hab 4.00/4.60 und 130ig für hinten. Also brauch
>ich doch´n Schein und ne Prüfung für 120 oder 140. Alles
>andere wäre mir neu. Reifenmarkenbindung war bei mir nie im
>Brief.

Richtig, Größenänderungen müssen vom TÜV/Dekra/GÜS abgesegnet werden. Dazu ist dann auch der Gang zur Zulassungssstelle erforderlich. Das kostet aber nur 12,40€. zzgl der Gebühren für die Abnahme.

SInd ungefähr 60€ die man für sowas los wird. Laßß Dir gleich Metrische Größen eintragen, dann wirds beim näxten Mal einfacher.
Grüße, Henner

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Henner
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von Henner »

Ach so, ich erhöhe mal auf 25cm ... frisch gemessen :D
Grüße, Henner

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simsonaubing
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RE: Winterreifenpflicht

Beitrag von simsonaubing »

Habe soeben im vom Henner geposteten Verkehrsrechts-Forum etwas gefunden:


Für die Polizei (NRW) gilt im Hinblick auf die Anwendung der Tatbestände folgendes:

1. Vom Grundtatbestand ist auszugehen, wenn bei den benannten Wetterverhältnissen ein Kraftfahrzeug ohne M+S-Reifen geführt wird.
Da M+S Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen Fällen mit dem M+S- oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, obwohl sie die Anforderungen der oben genannten Richtlinie erfüllen, sind die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

2. Vom qualifizierten Tatbestand ist auszugehen, wenn ein Kraftfahrzeug bei den benannten Wetterverhältnissen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht hat und die vorschriftswidrige Bereifung kausal für die Verkehrsbeeinträchtigung oder den Unfall war, soweit nicht, gegebenenfalls tateinheitlich, andere mit höherem Bußgeld bewehrte Tatbestände verwirklicht sind.

Somit bisschen mehr KLarheit für leute in NRW.....
Wobei in NRW gibts ja eh keinen Schnee ;-)

Und die Pflicht für Winterreifen bezieht sich ja, wie wir wissen, NUR auf die beschriebene Wetterlage mit Schnee-, Matsch-, Eis-, und/oder Reifglätte. Bei normalen Strassenverhältnissen ist es wurscht, ob der Reifen der EG-RiLi entspricht, oder nicht...

Weiter ist auf dem Blog von Fredis Garage alles sehr breit erklärt, was die momentane Rechtslage an Interpretationen zulässt:

http://www.fredis-garage.de/2010-11-28/ ... l#extended

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