Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Moderator: displex
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- Registriert: So 15. Aug 2010, 15:32
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
aber bei mir stegt unter Ziffer 22: 'REIFENFABRKATSBIN: GEM.BETRIEBSERLAUB. BEACHTEN*
und wo finde ich nun die Reifenfabrikatsbindung?
Wahnsinn wie kompliziert es sein kann ein richtige spaar Reifen auf sein Motorrad zu bekommen....
und wo finde ich nun die Reifenfabrikatsbindung?
Wahnsinn wie kompliziert es sein kann ein richtige spaar Reifen auf sein Motorrad zu bekommen....
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Nochmal für dich, extra langsam geschrieben:
Der Satz Reifenfabrikatsbindung bla bla ist ein Standardsatz, der trifft für die alten Böcke nicht zu da keine Reifenfabrikatsbindung besteht!! Doppelpunkt !!
Die BETRIEBSERLAUBNIS kann nur Polizei oder TÜV einsehen.
Die liegt nicht öffentlich rum, und das steht eh nix dazu drin!!
Gruß Thomas]
Eintopf rockt!!
Hab ne handvoll davon
Yamaha XT600Z Téneré 87 (1VJ) blau
KTM LC4 600 92 weiss
3x Yamaha SR 500 78-80-81
[link:www.xt600.de/xt_bilder/index.php?cat=10 ... dergalerie]
Der Satz Reifenfabrikatsbindung bla bla ist ein Standardsatz, der trifft für die alten Böcke nicht zu da keine Reifenfabrikatsbindung besteht!! Doppelpunkt !!
Die BETRIEBSERLAUBNIS kann nur Polizei oder TÜV einsehen.
Die liegt nicht öffentlich rum, und das steht eh nix dazu drin!!
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>
>>Nach EU-Recht stimmt das ja auch.
>>Sein Moped ist aber nicht nach EU-Recht zugelassen, und
>genau
>>das hat auch der Pruefer gesagt.
>
>Das war nach altem Recht aber auch nie verboten, erst als die
>mordernen schexx raserkisten auf den Markt kamen und sich die
>Leute das Hirn damit einrannten haben die Hersteller nur
>bestimmte Reifen freigegeben, vorher war nur die Größe und der
>Geschwindigkeits und Lastindex bindend und ist es auch noch
>heute für die alten Kisten. Punkt.
>
>Der Satz Reifenfabrikatsbindung bla bla ist ein Standardsatz,
>der trifft für die alten Böcke nicht zu da keine
>Reifenfabrikatsbindung besteht!! Doppelpunkt !!
>
> http://www.reifen-verband.de/reifen-tec ... hbereifung
Aus Deinem Link:
Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Forder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist.
Womit sich das wieder erledigt hat mit der Mischbereifung.
>>Nach EU-Recht stimmt das ja auch.
>>Sein Moped ist aber nicht nach EU-Recht zugelassen, und
>genau
>>das hat auch der Pruefer gesagt.
>
>Das war nach altem Recht aber auch nie verboten, erst als die
>mordernen schexx raserkisten auf den Markt kamen und sich die
>Leute das Hirn damit einrannten haben die Hersteller nur
>bestimmte Reifen freigegeben, vorher war nur die Größe und der
>Geschwindigkeits und Lastindex bindend und ist es auch noch
>heute für die alten Kisten. Punkt.
>
>Der Satz Reifenfabrikatsbindung bla bla ist ein Standardsatz,
>der trifft für die alten Böcke nicht zu da keine
>Reifenfabrikatsbindung besteht!! Doppelpunkt !!
>
> http://www.reifen-verband.de/reifen-tec ... hbereifung
Aus Deinem Link:
Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Forder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist.
Womit sich das wieder erledigt hat mit der Mischbereifung.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 12:21
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Displex: Beruhig dich mal wieder.
Selbst wenn du mit allem richtig liegst (also dass die Mischbereifung frueher auch erlaubt war) bringt dir das nichts, wenn du den Pruefer nicht ueberzeugen kannst. Wenn der jetzt schon so anfängt wie bei ihm kommst du kaum noch weiter.
@buddybungalow: Du hast folgende Möglichkeiten:
1a) Du sprichst mit dem Pruefer, fragst ihn was in der Betriebserlaubnis drin steht (die kann er einsehen) was die Reifen angeht. Hast du Glueck steht keine Bindung drin, und er lässt sich ueberzeugen dass du die Grössen fahren darfst. Dann bist du fein raus.
Meiner Meinung nach schwierig, da Pruefer wenn sie schon so angefangen haben wie bei dir kaum mehr mit sich reden lassen. Und Unrecht haben Pruefer oft gar nicht gern.
1b) Du holst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha als Argumentationshilfe fuer 1a)
2) Du suchst dir ein Reifenmodell mit Freigabe, ziehst die auf, und wackelst mit der Freigabe wieder hin. Dann kannst du sogar metrische Reifen montieren.
3a) Du gehst zu einem anderen Pruefer mit der Chance, dass es dort klappt und der Gefahr, dass es dort genauso nicht klappt (oder der sogar was ganz anderes zu bemängeln hat).
3b) Du stellst das Moped zu einer Motorradwerkstatt und lässt dort die HU machen (und wirst dich wundern, wie viel plötzlich geht).
Selbst wenn du mit allem richtig liegst (also dass die Mischbereifung frueher auch erlaubt war) bringt dir das nichts, wenn du den Pruefer nicht ueberzeugen kannst. Wenn der jetzt schon so anfängt wie bei ihm kommst du kaum noch weiter.
@buddybungalow: Du hast folgende Möglichkeiten:
1a) Du sprichst mit dem Pruefer, fragst ihn was in der Betriebserlaubnis drin steht (die kann er einsehen) was die Reifen angeht. Hast du Glueck steht keine Bindung drin, und er lässt sich ueberzeugen dass du die Grössen fahren darfst. Dann bist du fein raus.
Meiner Meinung nach schwierig, da Pruefer wenn sie schon so angefangen haben wie bei dir kaum mehr mit sich reden lassen. Und Unrecht haben Pruefer oft gar nicht gern.
1b) Du holst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha als Argumentationshilfe fuer 1a)
2) Du suchst dir ein Reifenmodell mit Freigabe, ziehst die auf, und wackelst mit der Freigabe wieder hin. Dann kannst du sogar metrische Reifen montieren.
3a) Du gehst zu einem anderen Pruefer mit der Chance, dass es dort klappt und der Gefahr, dass es dort genauso nicht klappt (oder der sogar was ganz anderes zu bemängeln hat).
3b) Du stellst das Moped zu einer Motorradwerkstatt und lässt dort die HU machen (und wirst dich wundern, wie viel plötzlich geht).
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- Registriert: So 15. Aug 2010, 15:32
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
das würde bedeutet:
Mischbereifung: Nein
Alles andere(solange Dimension,Speedindex,Loeadindex korrekt): Ja
???
Mischbereifung: Nein
Alles andere(solange Dimension,Speedindex,Loeadindex korrekt): Ja
???
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>Aus Deinem Link:
>
>Mischbereifung Motorrad
>
>Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder
>Reifenhersteller für Forder- und Hinterreifen auf der
>Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen.
>Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine
>sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im
>Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben
>ist.
>
>
>Womit sich das wieder erledigt hat mit der Mischbereifung.
Eben nicht, welche Reifenfabrikate stehen denn im Fahrzeugschein??
Keine, also.
Frag mal deinen TÜV Menschen, dann glaubst du es vielleicht
Gruß Thomas]
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Gruß Thomas
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>Eben nicht, welche Reifenfabrikate stehen denn im
>Fahrzeugschein??
>Keine, also.
>
>
>Frag mal deinen TÜV Menschen, dann glaubst du es vielleicht
Moment Thomas, Fahrzeugschein ist keine Betriebserlaubnis !!!
In den neuen Zulassungsbescheinigungen steht eh kaum noch was drin.
Ich frage am Mittwoch bei meinem "TÜVmännchen" nach.
>Fahrzeugschein??
>Keine, also.
>
>
>Frag mal deinen TÜV Menschen, dann glaubst du es vielleicht
Moment Thomas, Fahrzeugschein ist keine Betriebserlaubnis !!!
In den neuen Zulassungsbescheinigungen steht eh kaum noch was drin.
Ich frage am Mittwoch bei meinem "TÜVmännchen" nach.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
>Eben nicht, welche Reifenfabrikate stehen denn im
>Fahrzeugschein??
>Keine, also.
Du hast doch selbst schon gesagt dass es auf die Betriebserlaubnis ankommt:
>Die BETRIEBSERLAUBNIS kann nur Polizei oder TÜV einsehen.
>Die liegt nicht öffentlich rum, und das steht eh nix dazu
>drin!!
Ansonsten bleibe ich bei meinen genannten möglichen nächsten Schritten (die das uerigens auch abdeckt).
Und displex immer noch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Reifen - err ich meine Schuhe
>Fahrzeugschein??
>Keine, also.
Du hast doch selbst schon gesagt dass es auf die Betriebserlaubnis ankommt:
>Die BETRIEBSERLAUBNIS kann nur Polizei oder TÜV einsehen.
>Die liegt nicht öffentlich rum, und das steht eh nix dazu
>drin!!
Ansonsten bleibe ich bei meinen genannten möglichen nächsten Schritten (die das uerigens auch abdeckt).
Und displex immer noch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Reifen - err ich meine Schuhe
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RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
3b) Du stellst das Moped zu einer Motorradwerkstatt und lässt dort die HU machen (und wirst dich wundern, wie viel plötzlich geht).#
Für diesen Schritt habe ich mich entschieden.
Allerdings weiß der Boss von der Reifenbude auch nicht so genau was zu tun ist bzw. was der TÜV/Dekra in meinem Fall verlangt und will nun erst mal mit seinem Dekra-Prüfer sprechen.
Mit de Prüfer bei Dekra sikutieren hat keinen Sinn. Der verlangt ein Unbedeklichkeitsschreiben und das habe ich nicht.
Für diesen Schritt habe ich mich entschieden.
Allerdings weiß der Boss von der Reifenbude auch nicht so genau was zu tun ist bzw. was der TÜV/Dekra in meinem Fall verlangt und will nun erst mal mit seinem Dekra-Prüfer sprechen.
Mit de Prüfer bei Dekra sikutieren hat keinen Sinn. Der verlangt ein Unbedeklichkeitsschreiben und das habe ich nicht.
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- Beiträge: 25
- Registriert: Fr 5. Dez 2014, 14:45
RE: Wichtige Infos zu Reifenfreigaben
Hallo, die Erklärung klingt gut, jedoch weiß ich bei meiner 2KF den Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsbegrenzung anhand der Papiere leider nicht.
Ich habe mir diese Reifen ausgesucht:
Bridgestone TW 302 4.60-18 63 P TT
Bridgestone TW 301 3.00-21 51 P TT
was meinst du?
Grüße
-- Anhänge --
Anhang #1 (8503.jpg)
Ich habe mir diese Reifen ausgesucht:
Bridgestone TW 302 4.60-18 63 P TT
Bridgestone TW 301 3.00-21 51 P TT
was meinst du?
Grüße
-- Anhänge --
Anhang #1 (8503.jpg)