Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig
Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 07:20
Die großen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, usw...) haben sich - unter dem Deckmäntelchen der Verkehrssicherheit - mal wieder zu Wort gemeldet.
Sie wittern scheinbar eine neue Einnahmequelle oder sind sauer, dass ihnen in den letzten Jahren eine Geldader versagt blieb.
Wer eine Reifengröße fuhr, die nicht ursprünglich in die Fzg-Papiere eingetragen war, der konnte in den letzten Jahren unbesorgt sein, wenn eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers vorlag.
Fuhr man bspw. auf einer 3TB / 3 UW anstatt des üblichen 120/90ers einen 130/80er oder hatte man von alten Zollgrößen auf metrische Größen umgerüstet, so gab es damit bei der HU keine Probleme, wenn der Reifen eben diese Freigabebescheinigung des Herstellers hatte. Papiere brauchten dann nicht geändert zu werden.
Alles lief für den Motorradhalter kostenneutral.
Nun aber droht hier scheinbar Ungemach.
https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/
Denn weil das so gut klappte mit den Freigaben der Reifenhersteller, verdiente die örtliche Prüfstelle ja nichts mehr daran.
Zwar gabs da noch niemals sicherheitstechnische Probleme, aber TÜV und DEKRA
maßen sich scheinbar mal wieder an alles besser zu wissen und zu
können. Und wollen sich mal wieder unter dem Deckmäntelchen der
Verkehrssicherheit die Taschen vollstopfen.
Klar, die Testfahrer, Techniker und Ingenieure der Reifenhersteller, die wohl nicht zu
Unrecht im Verdacht stehen ihr Handwerk zu können, mögen die
weitreichenden Folgen für die Verkehrssicherheit nicht zu beurteilen.
Immerhin lagen den Freigaben Fahrversuche mit mehreren Tausend Kilometern zugrunde, die auch unter Extrembedingungen durchgeführt wurden.
Und das betrifft ja nicht nur Reifen für unsere XTs, die mit Ach und Krach gerade mal 150 - 160 km/h schaffen, sondern vor allem für ultraschnelle Boliden wie Suzuki Hayabusa, BMW K 1300 S oder Kawasakis ZX 12 R und ZZR 1400.
Aber das kann Erwin Kollakowski von der Provinz-TÜV-Prüfstelle ja viel besser.
Der macht dann nämlich nichts anderes, als dass er anhand der Freigabe des
Reifenherstellers die abgeänderte Reifengröße einträgt. Auf Kosten des Fahrzeughalters, versteht sich...
Als ausreichender Fahrversuch dafür reicht dann wohl eine Runde um das Gebäude der Prüfstelle.....
Sie wittern scheinbar eine neue Einnahmequelle oder sind sauer, dass ihnen in den letzten Jahren eine Geldader versagt blieb.
Wer eine Reifengröße fuhr, die nicht ursprünglich in die Fzg-Papiere eingetragen war, der konnte in den letzten Jahren unbesorgt sein, wenn eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers vorlag.
Fuhr man bspw. auf einer 3TB / 3 UW anstatt des üblichen 120/90ers einen 130/80er oder hatte man von alten Zollgrößen auf metrische Größen umgerüstet, so gab es damit bei der HU keine Probleme, wenn der Reifen eben diese Freigabebescheinigung des Herstellers hatte. Papiere brauchten dann nicht geändert zu werden.
Alles lief für den Motorradhalter kostenneutral.
Nun aber droht hier scheinbar Ungemach.
https://www.motorradonline.de/news/reif ... heinigung/
Denn weil das so gut klappte mit den Freigaben der Reifenhersteller, verdiente die örtliche Prüfstelle ja nichts mehr daran.
Zwar gabs da noch niemals sicherheitstechnische Probleme, aber TÜV und DEKRA
maßen sich scheinbar mal wieder an alles besser zu wissen und zu
können. Und wollen sich mal wieder unter dem Deckmäntelchen der
Verkehrssicherheit die Taschen vollstopfen.
Klar, die Testfahrer, Techniker und Ingenieure der Reifenhersteller, die wohl nicht zu
Unrecht im Verdacht stehen ihr Handwerk zu können, mögen die
weitreichenden Folgen für die Verkehrssicherheit nicht zu beurteilen.
Immerhin lagen den Freigaben Fahrversuche mit mehreren Tausend Kilometern zugrunde, die auch unter Extrembedingungen durchgeführt wurden.
Und das betrifft ja nicht nur Reifen für unsere XTs, die mit Ach und Krach gerade mal 150 - 160 km/h schaffen, sondern vor allem für ultraschnelle Boliden wie Suzuki Hayabusa, BMW K 1300 S oder Kawasakis ZX 12 R und ZZR 1400.
Aber das kann Erwin Kollakowski von der Provinz-TÜV-Prüfstelle ja viel besser.
Der macht dann nämlich nichts anderes, als dass er anhand der Freigabe des
Reifenherstellers die abgeänderte Reifengröße einträgt. Auf Kosten des Fahrzeughalters, versteht sich...
Als ausreichender Fahrversuch dafür reicht dann wohl eine Runde um das Gebäude der Prüfstelle.....