STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

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guest
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von guest »

>
> ...vorausgesetzt, sie kriegen dich...?
>

Da brauchst du dich keinen Illusionen hinzugeben! Irgendwann kriegen sie jeden! Und den der es am wenigsten erwartet am schnellsten!

Meine Meinung! Und ein Einzylinder klingt auch mit nem zulässigen Endrohr geil


DerGruene
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von DerGruene »


>Da brauchst du dich keinen Illusionen
>hinzugeben! Irgendwann kriegen sie jeden!
>Und den der es am
>wenigsten erwartet am schnellsten!


War eigentlich auch eher Spaß, ich hatte ans Abhauen gedacht, auf ner Enduro und mit ein bisschen Veracht vor dem Tod dürfte das ja kein Problem sein...

DerGruene
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von DerGruene »


Nur mal aus Neugier: Wenn der Unfall jetzt gar nix mit dem illegalen Teil zu tun hat, ist man dann trotzdem dran? Oder muss das ganze irgendwie im Verhältnis zueinander stehen?

Jan

Gast

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von Gast »


jou .. das interessiert mich auch


>
> Nur mal aus Neugier: Wenn
>der Unfall jetzt gar nix
>mit dem illegalen Teil zu
>tun hat, ist man dann
>trotzdem dran? Oder muss das
>ganze irgendwie im Verhältnis zueinander
>stehen?
>
> Jan


Gruß
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guest
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von guest »

Sollte das Motorrad nach dem Unfall begutachtet werden, so steht der Verstoß erstmal im Raum und kann auch geahndet werden.

Die Versicherung wird in diesem Fall natürlich versuchen das Geld wieder zu bekommen. Jetzt musst du aber nachweisen (durch z.B. Gutachter und Anwalt), das das Teil keinen Einfluss auf den Unfall hatte und somit der Unfall auch mit zugelassenem Teil passiert wäre.

Für die Kosten könnte man sich dann locken 10 zugelassene Endschalldämpfer kaufen. ;-)

Gruss Matte

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Gast

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von Gast »

Hi Matte


wie soll ich 10 zugelassene Endschalldämpfer montieren ? :7

Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
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DerGruene
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von DerGruene »


> Jetzt musst du
>aber nachweisen (durch z.B. Gutachter
>und Anwalt), das das Teil
>keinen Einfluss auf den Unfall
>hatte und somit der Unfall
>auch mit zugelassenem Teil passiert
>wäre.

Das wäre ja ein bisschen witzig, näh? Normalerweise gilt doch im Zweifel für den Angeklagten, also müssen die Jungs mir erstmal beweisen, dass mich z.B. die Oma im Fiat Panda nicht übersehen hätte, wenn ich meine Flöte nicht abgesägt hätte, oder?

guest
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von guest »

Hier tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein.

Gruss Matte

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guest
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von guest »

Och, sieht bestimmt lustig aus. :7

Gruss Matte

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DerGruene
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Beitrag von DerGruene »


Ok, danke für die Informationen! Ich habe nach reiflicher Überlegung beschlossen, mich einfach nicht erwischen zu lassen...

Gruß Jan

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