Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

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Stephan_Joe
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Registriert: Do 11. Mär 2004, 19:44

Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

Beitrag von Stephan_Joe »

Hallo Leute,

folgenden Artikel habe ich gefunden, und so stellt sich mir die Frage warum (z.B. bei Kedo) immer "ohne TÜV" dabeisteht.

Weiß jemand, ob die Angaben richtig sind?

Zitat:
"Auspuffanlage: Der Krümmer (Auspuffrohr vom Motorblock bis zum Vor- bzw. Endschalldämpfer) kann ohne weiteres gegen ein Zubehörteil oder einen Eigenbau ausgetauscht werden, solange es in Massen und Form dem Originalteil entspricht.
Da Vor- bzw. Endschalldämpfer das Fahrgeräusch und die Leistung des Motorrades beeinflussen können, sind sie eintragungspflichtig (mit TÜV-Gutachten oder Prüfbericht).
Ausgenommen sind Schalldämpfer mit EG- oder A- BE. Auch Eigenbau-Schalldämpfer können eingetragen werden. Dabei dürfen die im Kfz-Brief eingetragenen bzw. gesetzlichen maximal zulässigen Geräuschwerte nicht überschritten werden und die Motorleistung darf sich um maximal 5% erhöhen. Ansonsten kommt zu der Geräusch-und Leistungsmessung für Fahrzeuge mit T. d. e.Z. ab 1.1.1989 auch noch eine Abgasmessung hinzu.

Richtlinien für Fahrgeräuschsgrenzwerte

EZ bis13.09.53 90 Phon
bis 20.05.56 87 Phon
bis 31.12.56 84 Phon
bis 12.09.66 82 Phon
bis 30.09.83 84 dB(A)N
bis 30.09.90 82 dB(A)N
bis 30.09.95 82 dB(A)N
ab 01.10.95 80 dB(A)N"
Zitat Ende

Quelle:
http://www.fzs600-fazer.de/download/STV ... rsicht.pdf

( http://www.fzs600-fazer.de/modules.php? ... age&pid=16 )

Man kann hier im Forum öfter lesen, daß Polizei und TÜV nicht nach dem Zubehörkrümmer gucken. Mag sein, aber falls es nicht STVO-konform ist, z.B. einen VA-Krümmer zu montieren, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer normalen Polizeikontrolle vielleicht unproblematisch, bei einem Versicherungsfall mit Rentenanprüchen (egal auf welcher Seite)und schlauen Gutachtern und Rechtsanwälten vielleicht ruinös.

Kennt sich jemand aus?

Grüße
Stephan Joe

3TB '91



Stephan_Joe
Beiträge: 75
Registriert: Do 11. Mär 2004, 19:44

RE: Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

Beitrag von Stephan_Joe »

Hallo,

habe folgendes gefunden:

Zitat:
"Anders sieht's bei dem Krümmer selbst aus: "Der Krümmer "- Zitat Leiro - "ist ein 'vergessenes Kind' der deutschen Zulassungsbehörden." :-) Wir konnten es erst nicht glauben und haben sorgfältig gegengecheckt: In der Tat - in allen uns durch das Kraftfahrtbundesamt http://www.kba.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen ist für Zulassungsverfahren immer nur vom Schalldämpfer die Rede, nie vom Krümmer! Durch diese Lücke wird ein Austausch sehr einfach: es bedarf keinerlei Papiere, keiner Vorführung, keiner Eintragung - nix!" Zitat Ende

Quelle: http://www.transalp.de/technik/pd-techn ... uemmer.php

Und kennt jemand diesen hier? http://www.abp-racing.de/kruemmer.html


Grüße
Stephan Joe

3TB '91



guest
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RE: Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

Beitrag von guest »

Hi,

den ABP-Krümmer hab ich mir letztens bestellt. Sieht auf den ersten Blick ganz gut aus.

Kann nur noch nix näheres dazu sagen, da ich meine Mühle erst wieder zusammenbasteln muss.

Gruss, Frank
irgendwann läuft sie schon wieder !

guest
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RE: Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

Beitrag von guest »

Das Zitat von Leiro ist nicht richtig.
In §49 Abs. 2a StVZO wird gefordert, dass jedes Einzelteil einer Auspuffanlage eine Zulassung benötigt. Somit auch der Krümmer.

guest
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wie denn nun ?

Beitrag von guest »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 22-Jun-2004 UM 12:30 Uhr (GMT)[/font][p]moin,
erfahrungsgemäß ist dem TÜV der krümmer ja egal... gerade wieder erlebt. aber wie ist das denn nun mit dem "worst case"? wenn krümmer nicht eingetragen und unfall und irgendwer kuckt ganz genau - dann ist die betriebserlaubnis erloschen und der fahrer im zweifelsfall am a.... ?
ist da jetzt eine anfrage beim KBA fällig ?
fragt sich rednose

edit : anfrage gestellt...

Stephan_Joe
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Registriert: Do 11. Mär 2004, 19:44

RE: wie denn nun ?

Beitrag von Stephan_Joe »

Hi Rednose,

danke für Dein Verständnis und für die Anfrage (großes Extra Lob!). Genau um den "worst case" geht es mir natürlich, als Familienvater muß man sich halt um so was Gedanken machen.

Grüße
Stephan Joe (derwirklichliebendgerneeinenvakrümmerhätte)

3TB '91


tombulli

jetzt lasst doch mal...

Beitrag von tombulli »

...die kirche im dorf!!

1. halte ich diese diskussion für blödsinnig, denn niemand wird wegen eines anderen krümmers etwas von erloschener betriebserlaubnis sagen.

2. ist der normale edelstahlkrümmer eben nur aus edelstahl, hat aber dieselben maße, wie der originale (welches nie zum erlöschen der BE führen kann).

3. müssten dann firmen wie kedo oder wunderlich beim verkauf geänderter anlagen darauf hinweisen, dass diese anlage nur zu rennzwecken zu verwenden ist.

4. z.b. in der ABE für den sebring KBA 21102 ist deutlich angegeben, dass diese ABE sowohl für krümmer mit durchmesser 31/43 (orig.), wie auch für krümmer 35/45 (z.b. devil-"leistungs"-krümmer) gültig ist.

5. kein krümmer würde bei dem herkömmlichen XT-motor (u.a.) eine mehr als 5%-ige leistungssteigerung hervorrufen.

also macht euch nicht in die hosen und hört auf, den TÜV und andere solche einrichtungen unnötig zu sponsorn!!

gruss tombulli
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809

Stephan_Joe
Beiträge: 75
Registriert: Do 11. Mär 2004, 19:44

RE: Nachrüst-Krümmer unproblematisch?

Beitrag von Stephan_Joe »

Hi Matte,

danke für den Hinweis, hier ist der Text.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49.php

"Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden..."

Jetzt würde ich gerne wissen wo eine Auspuffanlage anfängt, hinter dem Motor oder hinter dem Krümmer?!
Hoffe, die Anfrage von Rednose erbringt eine klare Antwort.

Grüße
Stephan Joe

3TB '91


Stephan_Joe
Beiträge: 75
Registriert: Do 11. Mär 2004, 19:44

RE: jetzt lasst doch mal...

Beitrag von Stephan_Joe »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 22-Jun-2004 UM 13:16 Uhr (GMT)[/font][p]Hallo Tombulli,

zu 1.: hier steht das Gegenteil:
"Früher vor 1994 war das ganz einfach: Die BE erlischt wenn das Fahrzeug nicht mehr der ABE entspricht (s.o.). Das hat aber zur Kriminalisierung von Leuten geführt, die nur einen anderen Lenker oder sonst. Kleinkram angebaut haben. Das war dann ``Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis'' und hatte unter anderem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Hier hat sogar der Gesetzgeber gemerkt, daß das Blödsinn ist und die StVZO dahingehend geändert, daß nur noch eine Änderung der Abgas- und Geräuschemissionen ein Erlöschen der BE zu Folge hat.

Konkrete Beispiele dafür sind:
Auspuffanlage (Krümmer, Schalldämpfer)
Vergaser
Vergaserbedüsung
Übersetzung (Primär- und Sekundär-)
Leistungsänderungen
Luftfilter (=Ansauggeräuschdämfung)"

Quelle: http://www.ownage.at/faq/htmlfaq/node6.html (and andere)

zu 2.: Was eine (Einzel)abnahme ggf. möglich machen würde.

zu 3.:
"Für Modell: Yamaha XT600 - Typ: 3TB/3UW - Bj. 90- - ohne ABE - Ausführung: Krümmer
MOTAD Austausch-Auspuffanlage ohne ABE sind perfekt auf den jeweiligen Motorradtyp abgestimmt. Die Originalbedüsung kann beibehalten werden. Öl- und Filterwechsel sind ohne Demontage der Anlage möglich. Produkte von Motad sind entweder aus Edelstahl oder sehr hochwertig verchromt, deshalb sind sie sehr langlebig."
Zitat aus Götz Onlinekatalog Art. Nr. 3066414 Motad Krümmer

zu 4.: Stimmt, leider steht in der Sebring ABE Nr. 29043, (Enduro G) Nachtrag II (2KF, 2NF, 3TB, 3UW, 3UX) davon nichts mehr.

zu 5.: Was eine (Einzel)abnahme ggf. möglich machen würde.

Man könnte sich ja zusammentun und eine Abnahme/Gutachten oder was auch immer organisieren?!

Grüße
Stephan Joe

3TB '91


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ude
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Registriert: Fr 6. Jun 2003, 08:36

RE: sturm im wasserglas?

Beitrag von ude »

>Konkrete Beispiele dafür sind: Auspuffanlage (Krümmer, Schalldämpfer)

ich hab mal früher an der mofa nen dickeren krümmer (12->16) montiert und das staurohr abgesägt. dass nenne ich ne veränderung, die der grünkittel garnicht mag. hat auch 6 punkte und sozialstunden gekostet ;-)

nen unwesentlich dickeren krümmer an die xt zu schrauben ist doch nicht der rede wert. schau lieber, ob du die richtigen reifengrössen fährtst. da schaut auch nen versicherungsheini drauf ;-)


tot ziens, [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... tarten|ude]
Ich bin dann mal nebenan.

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