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STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Fr 25. Jun 2004, 11:13
von guest
Hallo


was passiert überhaupt wenn die grünweisse rennleitung einen ohne ABE erwischt? oder wenn man am originalauspuff was verändert hat?


ich binb noch 19jahre, also noch inner probezeit. ist es dann sehr viel schlimmer erwischt zu werden ?



RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Fr 25. Jun 2004, 11:23
von tombulli
oh weia, da bekommst du...
- 10 jahre einzelhaft
- muss dem grünen dein moped schenken
- bekommst von mama den arsch versohlt
- und darfst nie wieder reiten (egal auf wem oder was)

im ernst: 3 punkte, geldbuße, vorführen und so´n mist.

gruss tombulli
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Fr 25. Jun 2004, 15:17
von guest
... die grün/weiße Rennleitung - ich brech ab vor Lachen!!!!:7 :7 :7 :7 :7 :7 :7

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Fr 25. Jun 2004, 18:17
von guest
>
>im ernst: 3 punkte, geldbuße, vorführen
>und so´n mist.
>

Hallo zusammen,

können sie das Mopped nicht auch stilllegen? Dann gehst du mal zu Fuß nach Hause und kannst dein Gerät mim Hänger abholen!

hurra, das nenn ich nen Hauptgewinn


RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Sa 26. Jun 2004, 09:34
von DerGruene


...vorausgesetzt, sie kriegen dich...?

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Sa 26. Jun 2004, 13:30
von guest
Bei Veränderungen der Auspuffanlage, wodurch das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert wird, liegt der Verdacht des Erlöschen der BE vor (§19 Abs. 2 StVZO).

Im Regelfall wird das Fahrzeug dann sichergestellt und zur nächsten Begutachtungsstelle verbracht, wo eine amtliche Geräuschmessung durchgeführt wird.
Bestätigt sich hier der Verdacht, so wird die BE entzogen und das Fahrzeug stillgelegt.

Für den Fahrer gibt das dann 50? und 3 Punkte (A-Verstoss).

Da du noch in der Probezeit bist, verlängert sich diese um 2 Jahre. Zusätzlich wird noch ein Aufbauseminar angeordnet (ca. 250-300?).

Es kommen natürlich noch die Kosten für das Abschleppen und die Prüfung durch den Sachverständigen dazu.


RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: So 27. Jun 2004, 08:42
von Challenger74


Tach auch...

.... zu dem was Tombulli schon geschrieben hat kann nach neuer
Gesetzgebung zu den 3 Punkten noch eine Nachschulung dazu kommen.
D.h. einige Fahrschulstunden und ne neue Prüfung.... Könnte dann so um die 500 Eur kosten....Deine Probezeit kann sich um nochmal 1 Jahr verlängern je nach dem an wen du gerätst.....

Das ist natürlich Extremfall....Aber wer weiß...??!!

Gruß Ingo...}>

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: So 27. Jun 2004, 13:34
von guest
Äh Ingo, das stimmt so nicht.
Siehe mein Posting vom 26-Jun-2004 13:30 Uhr. ;-)

Gruss Matte

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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Mo 28. Jun 2004, 13:18
von guest
und bei einem Unfall muß die Vesicherung nicht zahlen (Teilschuld). Weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.


Gruß Norbert aus Witten

RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??

Verfasst: Mo 28. Jun 2004, 16:20
von guest
Doch, die Versicherung muss zahlen. Sie wird aber Regressansprüche stellen. ;-)

Gruss Matte

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