Moin,
ich hatte im August bei meinem Auto eine HU machen lassen und vorher AU in der selben Werkstatt.
Habe heute bemerkt, dass auf der AU Bescheinigung aber der Datensatz vom Kunden vorher drauf steht.
Auf der HU Bescheinigung steht "Abgasverhalten war IO überprüft durch Werkstatt XXXXX.
Der AU Prüfer hat dem HU Prüfer zugerufen "Hod bassd". Ich hab die AU bezahlt und er mir den Zettel gegeben.
Die Werte haben gepasst und er hatte meine Daten eingegeben - ich stand danneben.
Er hat mir den falschen Zettel mitgegeben.
Braucht man heute für die Zuassungsstelle noch eine AU Bescheinigung? Die ist doch heute Bestandteil der HU.
Ich will das Auto sowieso nicht verkaufen.
LG
Christian
AU Bescheinigung notwendig?
- christian78
- Beiträge: 4862
- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: Do 14. Okt 2010, 17:15
AU Bescheinigung notwendig?
Ich wohn zwar nicht am Arsch der Welt, aber man kann ihn von hier aus hervorragend sehen!
Re: AU Bescheinigung notwendig?
Das könnte theoretisch wieder von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein.
Hier bei mir brauch ich die nicht und eigentlich sollte man sie nicht brauchen, da sie in der HU bestätigt ist.
Ich benötige noch nichtmal die HU, wenn die im Schein noch gut lesbar ist.
Hier bei mir brauch ich die nicht und eigentlich sollte man sie nicht brauchen, da sie in der HU bestätigt ist.
Ich benötige noch nichtmal die HU, wenn die im Schein noch gut lesbar ist.
WR 450 F(06er), XT 600E 3UW offen, XTZ 660 3YF, XTZ 850 mit 3VD, XT 750 Scrambler, XV 750 SE Chopper Umbau, R 1100 GS
Re: AU Bescheinigung notwendig?
Ist das nicht in einem Wisch? Also ich kann mich nicht erinnern eine zweite TÜV Bescheinigung für die AU zur Zulassung gebraucht zu haben.
Im Zweifel würd ich einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen. Wobei man da auch regelmäßig unterschiedliche Aussagen bekommt. Für die Zulassung meiner zweiten XT habe ich auch mehrfach angerufen und dabei hat man mir immer versichert, dass das Gutachten für die Vollabnahme ausreicht. Freitag wollten sie noch den Kaufvertrag sehen. Gut das ich den digital dabei hatte…
Im Zweifel würd ich einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen. Wobei man da auch regelmäßig unterschiedliche Aussagen bekommt. Für die Zulassung meiner zweiten XT habe ich auch mehrfach angerufen und dabei hat man mir immer versichert, dass das Gutachten für die Vollabnahme ausreicht. Freitag wollten sie noch den Kaufvertrag sehen. Gut das ich den digital dabei hatte…
Grüße, Tim
Motorräder:
Yamaha XT 600 2KF (EZ: 08/1989, KM: ~26.000)
Yamaha XT 600 2KF (EZ: 09/1989, KM: ~42.000)
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- christian78
- Beiträge: 4862
- Registriert: Do 14. Okt 2010, 17:15
Re: AU Bescheinigung notwendig?
Das waren da immer zwei Zettel.
Man bezahlt dort getrennt für AU und HU.
Laut meiner Zulassungsstelle wird eine Bescheinigung für die HU benötigt, oder ein Eintrag in die Papiere.
Ich kann ja mal bei der Prüforganisation fragen - ich will halt nicht nochmal dem Auto die Tortur zumuten, bin froh, dass es fährt.
Vielleicht haben die die Daten gespeichert?
Man bezahlt dort getrennt für AU und HU.
Laut meiner Zulassungsstelle wird eine Bescheinigung für die HU benötigt, oder ein Eintrag in die Papiere.
Ich kann ja mal bei der Prüforganisation fragen - ich will halt nicht nochmal dem Auto die Tortur zumuten, bin froh, dass es fährt.
Vielleicht haben die die Daten gespeichert?
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- christian78
- Beiträge: 4862
- Registriert: Do 14. Okt 2010, 17:15
Re: AU Bescheinigung notwendig?
Zweitschrift war kein Problem, die Daten waren gespeichert.
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