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				Heckumbau 3uw
				Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 18:28
				von tobi600
				Hallo,
will bei meiner uw das heck etwas verschönern!
hab jetzt die frage: muss ich einen rückstrahler haben? und wenn ja wo muss dieser platziert sein?
Danke und Gruß
Tobias
			 
			
					
				RE: Heckumbau 3uw
				Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 18:32
				von Henner
				Nach 10 Sekunden mit Tante Google, hab ich das hier gefunden:
Kraftfahrzeuge müssen lt. § 53 Abs. 4 Satz 1 StVZO mit 2 Rückstrahlern ausgerüstet sein. Nach Satz 5 dürfen Krafträder auch nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet sein.
Nachtrag: Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm
			 
			
					
				RE: Heckumbau 3uw
				Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 18:34
				von Daniel-XT
				Ja, ein Rückstrahler war bei mir laut TÜV Pflicht...ich glaube, dass es keine genaue Bedingung gibt auf welcher Höhe er sich am Heck befinden muss, würde Ihn aber unterhalb des Nummernschilds platzieren...
greetz Daniel
EDIT: Jemand anderes war schneller...