Änderungen im Zulassungsverfahren

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Gast
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Änderungen im Zulassungsverfahren

Beitrag von Gast »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 17-Jan-2007 UM 15:01 Uhr (GMT)[/font][p]Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2007

Änderungen im Zulassungsverfahren


Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.


Quelle:ADAC



Gruß
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mw
Beiträge: 201
Registriert: Do 5. Aug 2004, 22:52

RE: Änderungen im Zulassungsverfahren

Beitrag von mw »

Hi,
ich hatte das letztens auch gelesen und mich, ehrlich gesagt gewundert.
Hab vor drei Jahren meine Alte Vespa 150 Sprint nach knapp 7 Jahren Abmeldung wieder angemeldet (sonst verfällt der Versicherungsrabatt..)
Der TÜV hat sich das Ding kurz angeschaut, ich durfte einmal Probebremsen, das war´s.
Stempel drauf, zugelassen. Jedenfalls nichts aufwändiges&teueres, schon gar kein Voll-"Gutachten".
Unsere XT war 4 Jahre TÜV überfällig, als sie zu uns kam, aber da sie noch angemeldet war, reichte auch da eine "normale" Abnahme..

Aber im Moment läßt ja eh jeder (Politiker .. und das ist ja auch der ADAC letztlich geworden..) ganz wildes verlauten um später festzustellen das es in der Praxis irgendwie anders läuft. Siehe rückwirkende Wohnmobilbesteuerung, Schadstoffklassendiskussion, Auflastungsbescheuerung, Fahrverbotsdiskussion..
Ciao,Marcus

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baumafan
Beiträge: 1395
Registriert: Mi 1. Jun 2005, 22:03

RE: Änderungen im Zulassungsverfahren

Beitrag von baumafan »

Moinsen
also eine Vollabnahme ist genau wie eine HU nur das es eine Gutachten dazu gibt in dem die Fahrzeugdaten für den neuen Brief stehen, ist also nix besonderes und ist bis auf das Gutachten auch nicht wesentlich teurer oder aufwendiger als die Hu.

Wenn ein Fahrzeug lange Tüv überfällig ist aber zugelassen war gibt es nur eine HU diese wird aber normal zum letzten Tüv Thermin zurüchdatiert. Da kommt einem der Tüv entgegen denn es ist in Deutschlan nicht zulässig ein Fahzeug angemedelt zu lassen wenn es keinen Tüv mehr hat. Das ganze sieht dann so aus als wäre das Fahrzeug nicht nur zugelassen gewesen sondern als hätte es die ganze Zeit Tüv gehabt.



MfG Bauma

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gasax
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RE: Änderungen im Zulassungsverfahren

Beitrag von gasax »

Die Vollabnahme unterscheidet sich von der "normalen" HU insofern, dass wie oben schon geschrieben, die Fahrzeugdaten für den neuen Brief vom TÜV auf einen ( oder mehrere ) Zettel gedruckt werden, die die Grundlage für den neuen Brief bilden. Im Falle eines originalen Fahrzeuges ( oder bei Umbau oder Anbauteilen mit gültiger ABE etc.) entstehen dabei auch nicht mehr Kosten, als bei der HU. Bei Umfangreichen Eintragungen, Eintragungen ohne oder mit nicht mehr gültigem "Prüfberichten" oder bei Dingen, die der Prüfer nach eigener Einschätzung eintragen muss ( Einzelfreigaben, kommt häufiger bei z.B. Reifen oder älteren Fahrzeugen vor ), kann es aber empfindlich teuer werden, da dieses nach (Zeit-)Aufwand abgerechnet wird.
Abgesehen davon ist es durchaus möglich, dass bestimmte Eintragungen nicht mehr möglich sind, da sich das geltende Recht geändert hat. Das hat dann zur Folge, dass ein vor Jahren problemlos "getüvtes" Fahrzeug nicht abgenommen wird.
Bei der HU muss der Prüfer ja nur die schon eingetragenen Bauteile überprüfen, was dann doch etwas weniger umfangreich ist.
Also Vorsicht, wenn Ihr ein besonderes Fahrzeug habt...Brief besser nicht verfallen lassen!

mw
Beiträge: 201
Registriert: Do 5. Aug 2004, 22:52

RE: Änderungen im Zulassungsverfahren

Beitrag von mw »

Hi,
hab grad mal nachgeschaut: Neuer Brief (für die Bj´68 Vespa, 7 Jahre stillgelegt) hat 2002 mit allem drum und dran beim STVA 40? + 33,18? TÜV (§21) gkostet. dazu noch ein neues Nummernschild...
Ciao,Marcus

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