Vorsicht, Polizisten in Ö schießen jetzt scharf auf Motorraddiebe
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- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: Di 25. Mär 2008, 21:42
Vorsicht, Polizisten in Ö schießen jetzt scharf auf Motorraddiebe
Für Motorraddiebe wird's jetzt in Österreich gefährlich, denen wird nämlich in den Rücken geschossen - zuviel amerikanische Krimis gesehen...
http://noe.orf.at/stories/298832/
Gruß Peter
- 3UX Bj. 92 60.000km
- Das einzige unlösbare technische Problem sitzt im Sattel
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Gruß Peter
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RE: Vorsicht, Polizisten in Ö schießen jetzt scharf auf Motorraddiebe
Anderen "Tätern" wird irgendwie keine Woche psychologischer Betreuung gegönnt, in der die sich eine tolle Geschichte einfallen lassen dürfen!
RE: Vorsicht, Polizisten in Ö schießen jetzt scharf auf Motorraddiebe
Angeblich ist der nur vor einer Kontrolle geflüchtet... Ich schiess demnächst zurück. Muss grad nochmal die alten MadMax rauskramen 
Wahrscheinlich waren die Nord-Italienischen Cops zu blöd ne Fehlzündung von nem Schuss zu unterscheiden.
Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 26tKM Erstreiter
-Es gibt 2 Möglichkeiten eine Kristallkugel zu benutzen:
a) um damit Spekulationen über ein Problem eines Users zu machen
und b) um sie einem besonders unkooperativen User über den Schädel zu ziehen

Wahrscheinlich waren die Nord-Italienischen Cops zu blöd ne Fehlzündung von nem Schuss zu unterscheiden.
Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 26tKM Erstreiter
-Es gibt 2 Möglichkeiten eine Kristallkugel zu benutzen:
a) um damit Spekulationen über ein Problem eines Users zu machen
und b) um sie einem besonders unkooperativen User über den Schädel zu ziehen
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
RE: Vorsicht, Polizisten in Ö schießen jetzt scharf auf Motorraddiebe
Also wenn mir einer meine Maschine klaut, und dann von der Polizei abgeknallt wird, wäre mir das Recht.Wäre nur schade wenn die Maschine dabei einige Kratzer abbekommt.
Denn die meisten geklauten Motorräder tauchen nie wieder auf.
Mein Mitleid mit einem erschossenen Motorraddieb hält sich da doch sehr in Grenzen.Hoffentlich hat der Beamte nicht all zuviel Ärger und
macht sich da weiter keinen Kopp drum.
Gruss
Ludger
Denn die meisten geklauten Motorräder tauchen nie wieder auf.
Mein Mitleid mit einem erschossenen Motorraddieb hält sich da doch sehr in Grenzen.Hoffentlich hat der Beamte nicht all zuviel Ärger und
macht sich da weiter keinen Kopp drum.
Gruss
Ludger
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
Vielleicht hat der Polizist gedacht,der Lissabon Vertrag ist schon in Kraft getreten.
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- Beiträge: 218
- Registriert: Do 20. Okt 2005, 09:32
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
....ist das krank !
Was für ein armseliger Bulle, der einen von hinten erschießt...."in psychologischer Betreuung" - hat der überhaupt eine Psyche ?
...und dann wundern die sich, das zurückgeschossen wird....sollten eher mal an ihren Straßensperren arbeiten.....
Was für ein armseliger Bulle, der einen von hinten erschießt...."in psychologischer Betreuung" - hat der überhaupt eine Psyche ?
...und dann wundern die sich, das zurückgeschossen wird....sollten eher mal an ihren Straßensperren arbeiten.....
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
Servus!
Also Vier sind für Polizisten gleich mit zu erschießen und einer ist dafür dem Polizisten einen Orden im Namen aller Motorraddiebstahl-Geschädigter zu geben - respekt!
Habt ihr euch mal überlegt was ihr als Polizist machen würdet einen Motorradfahrer zum Stehen zu bekommen?
Abdrängen, in die Reifen schießen oder ein Nagelband auslegen?
Egal was man macht, wenn der Motorradfahrer stürzt und sich dabei verletzt bist du als Polizist direkt dran...
Also was macht man, lässt man einen Kriminellen entkommen, oder verfolgt man ihn und nimmt dabei die Gefahr in Kauf, dass es im Laufe der Verfolgungsjagd zu Personenschäden kommt?
.. wenn man lange genug an der R1 dranbleiben kann geht ihr nach spätestens 200km ja auch der Sprit aus }(
Gruß Tom
Also Vier sind für Polizisten gleich mit zu erschießen und einer ist dafür dem Polizisten einen Orden im Namen aller Motorraddiebstahl-Geschädigter zu geben - respekt!
Habt ihr euch mal überlegt was ihr als Polizist machen würdet einen Motorradfahrer zum Stehen zu bekommen?
Abdrängen, in die Reifen schießen oder ein Nagelband auslegen?
Egal was man macht, wenn der Motorradfahrer stürzt und sich dabei verletzt bist du als Polizist direkt dran...
Also was macht man, lässt man einen Kriminellen entkommen, oder verfolgt man ihn und nimmt dabei die Gefahr in Kauf, dass es im Laufe der Verfolgungsjagd zu Personenschäden kommt?
.. wenn man lange genug an der R1 dranbleiben kann geht ihr nach spätestens 200km ja auch der Sprit aus }(
Gruß Tom
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
Ich hät nicht geschossen, für die mikrige Bezahlung eines Stadtbullen würd ich mir nicht den Ärger annen Hals holen !
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
Schüsse sind IMHO nur dann berechtigt, wenn dadurch Lebensgefahr für andere verhindert werden kann. Ob das nun bei dem flüchtenden Motorradfahrer der Fall war, wage ich zu bezweifeln. Da hätte er doch schon durch eine Fußgängerzone heizen müssen oder direkt auf die Beamten zu. Wahrscheinlich waren die Bullen einfach nur pissed. Wäre ich vielleicht auch, wenn mich einer so lang zum Narren hält. Und wenn da steht: Ob es sich nur um einen oder um mehrere Schüsse handelte, ist noch unklar, dann waren es unter Garantie mehrere.
RE: Vorsicht, Polizisten in � schie�en jetzt scharf auf Motorraddiebe
>Schüsse sind IMHO nur dann berechtigt, wenn dadurch
>Lebensgefahr für andere verhindert werden kann. Ob das nun bei
>dem flüchtenden Motorradfahrer der Fall war, wage ich zu
>bezweifeln. Da hätte er doch schon durch eine Fußgängerzone
>heizen müssen oder direkt auf die Beamten zu.
Schüsse sind ( In Deutschland) auch als Mittel des unmittelbaren Zwanges nach dem UzwG zulässig:
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1.
um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a)
als ein Verbrechen
oder
b)
als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
2.
um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
3.
zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
BLA BLA BLA ... Gefangenenbefreiung tut nix zur Sache ...
Das kann in Österreich natürlich ganz anders aussehen, im allgemeinen Unterscheidet sich D- Recht und A- Recht aber nicht massgeblich.
Der Einsatz der Schusswaffe könnte in D rechtmässig gewesen sein, wenn der Typ ein Verbrechen begangen hatte oder dabei war.
Moppeds klauen ist kein Verbrechen, nur ein Vergehen !
Über rote Ampeln brettern und so ... = Owi bis Vergehen !
Wenn der aber, was in dem Artikel nicht steht, die Absperrung durchbrochen hat indem er auf einen Schergen zugerast ist, wäre der Sack evtl. zu, weil versuchtes vorsätzliches Tötungsdelikt.
Kann jeder Richter aber anders sehen, ich hätte wie gesagt nicht geschossen, auch wenns evtl. rechtmässig wäre.
Weil man weiss ja...
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.
Und für die paar Euronen im Monat lohnt sich der Stress nicht !
}(
>Lebensgefahr für andere verhindert werden kann. Ob das nun bei
>dem flüchtenden Motorradfahrer der Fall war, wage ich zu
>bezweifeln. Da hätte er doch schon durch eine Fußgängerzone
>heizen müssen oder direkt auf die Beamten zu.
Schüsse sind ( In Deutschland) auch als Mittel des unmittelbaren Zwanges nach dem UzwG zulässig:
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1.
um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a)
als ein Verbrechen
oder
b)
als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
2.
um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a)
bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
3.
zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
BLA BLA BLA ... Gefangenenbefreiung tut nix zur Sache ...
Das kann in Österreich natürlich ganz anders aussehen, im allgemeinen Unterscheidet sich D- Recht und A- Recht aber nicht massgeblich.
Der Einsatz der Schusswaffe könnte in D rechtmässig gewesen sein, wenn der Typ ein Verbrechen begangen hatte oder dabei war.
Moppeds klauen ist kein Verbrechen, nur ein Vergehen !
Über rote Ampeln brettern und so ... = Owi bis Vergehen !
Wenn der aber, was in dem Artikel nicht steht, die Absperrung durchbrochen hat indem er auf einen Schergen zugerast ist, wäre der Sack evtl. zu, weil versuchtes vorsätzliches Tötungsdelikt.
Kann jeder Richter aber anders sehen, ich hätte wie gesagt nicht geschossen, auch wenns evtl. rechtmässig wäre.
Weil man weiss ja...
Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand.
Und für die paar Euronen im Monat lohnt sich der Stress nicht !
}(