Moin zusammen,
meine neue 3AJ kam mit einem schönen Edelstahlkrümmer unbekannter Herkunft und ohne Codierung darauf, der in zukünftiger Kombi mit einem Arrow ESD mit e-Nummer gefahren wird. Da ich sowieso demnächst zum TÜV muss, würde ich versuchen, den Krümmer demnächst legalisieren zu lassen. Der TÜV-Mensch war in der Vergangenheit in Bezug auf eine uncodierte Schek-Auspuffanlage meiner BMW schon recht lösungsorientiert, aber ich denke mal ich müsste dem schon Material zum Arbeiten vorlegen. Daher meine Fragen:
Die Außendurchmesser der Rohre des Edelstahlkrümmers sind 31 mm motorseits und 42 mm am Endtopf. Soweit ich recherchiert habe, soll das den Abmessungen des originalen Krümmers (34K-14611-01) entsprechen.
Könnt ihr das bestätigen und, wenn ja, habt ihr eine "offizielle" Quelle, die die Abmessungen des Originalkrümmers bestätigt? WHB und Teilekatalog geben dazu leider keinen Aufschluss. Ggf. wäre das damit möglich, den Prüfer zu überzeugen, dass hier keine (signifikante) Leistungsänderung zu erwarten wäre.
Alternativ: wenn ich wüsste, welcher Krümmer verbaut ist (evtl TT oder Wunderlich, da Aufnahmen für das Hitzeschild da sind) und darüber Unterlagen zu finden wären, könnte man darüber versuchen zu argumentieren.
Hat jemand eine Idee, welcher Krümmer das sein könnte ?
Danke für eure Hilfe!
Björn
PS: Ich beabsichtige hier keine Diskussion und Sinn und Unsinn der Eintragung lostreten - ich weiß schon dass sich da mit allergrößter Wahrscheinlichkeit keiner für interessiert, aber habe meine Gründe das in diesem Fall korrekt zu handhaben.
Unbekannter Edelstahlkrümmer 3AJ
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Re: Unbekannter Edelstahlkrümmer 3AJ
Ich kann dich da verstehen, dass du es legal haben möchtest. Wahrscheinlich hängen solche „Spezial-Eintragungen“ regelmäßig von der Gunst des jeweiligen Prüfers ab.
Ich glaube eine verlässliche Grundlage wird man kaum finden, da (soweit ich weiß) kein einzelner Zubehör Krümmer eine ABE oder ein Teilegutachten hat.
Kennst du diese Seite schon?
https://www.xt600.de/xt_werkstatt/_spec ... /index.htm
Ich glaube eine verlässliche Grundlage wird man kaum finden, da (soweit ich weiß) kein einzelner Zubehör Krümmer eine ABE oder ein Teilegutachten hat.
Kennst du diese Seite schon?
https://www.xt600.de/xt_werkstatt/_spec ... /index.htm
Grüße, Tim
Motorräder:
Yamaha XT 600 2KF (EZ: 08/1989, KM: ~30.000)
Yamaha XT 600 2KF (EZ: 09/1989, KM: ~45.000)
Yamaha XT 600 2KF (EZ: 04/1989, KM: ~34.000)
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Re: Unbekannter Edelstahlkrümmer 3AJ
Jupp, sehe ich auch so. Ich kenne die Regeln nicht, an die sich die Prüfer halten müssen, aber ich denke, wenn ein Zubehörkrümmer die gleichen Abmessungen und Form hat wie das Original könnte da schon was gehen. Müsste es dem nur klarmachen mit geeignetem Material zum Originalkrümmer.2KFan hat geschrieben: ↑Di 19. Aug 2025, 18:14Ich kann dich da verstehen, dass du es legal haben möchtest. Wahrscheinlich hängen solche „Spezial-Eintragungen“ regelmäßig von der Gunst des jeweiligen Prüfers ab.
Ich glaube eine verlässliche Grundlage wird man kaum finden, da (soweit ich weiß) kein einzelner Zubehör Krümmer eine ABE oder ein Teilegutachten hat.
Zum Thema Legalität in diesem Fall: Fahre die XT nicht alleine und und will Probleme für andere vermeiden bzgl. "Fahren ohne Betriebserlaubnis" in der Probezeit... Wenn das alles zu Komplex wird, besorge ich nen ollen Originalkrümmer für <100, schön Auspufflack drauf und dann geht das auch.
Ja, hab ich schon drin recherchiert, aber danke für den Tipp!2KFan hat geschrieben: ↑Di 19. Aug 2025, 18:14Kennst du diese Seite schon?
https://www.xt600.de/xt_werkstatt/_spec ... /index.htm