ABE nochmal....

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
Antworten
guest
Beiträge: 19394
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

ABE nochmal....

Beitrag von guest »

Finde das Originalposting nicht mehr.. egal.
Hier ging es vor kurzem um das mitführen der ABE's. Pflicht oder nicht?
Bin heute binnen 2 Stunden 2 mal angehalten worden. Das erste Mal per "Ringfahndung" ;-)
Bin einen geteerten "Feldweg" gefahren (öffentl., eine Abkürzung zw. 2 Dörfern). Ein Polizeibulli kommt mir entgegen, bremst kurz ab und fährt weiter. 2 Kilometer weiter, am Ende des Weges, ist eine Kreuzung an der ich auch gl. von einem anderen Streifenwagen gestoppt werde. "Allg. Fahrzeugkontrolle" hiess es dann. "Unsere Kollegen haben uns unterrichtet, das Sie Schlangenlinien gefahren sind- Haben Sie getrunken oder Drogen genommen?"
Antwort meinerseits: "Nein, auf Feldwegen fahre ich immer Zick- Zack."
Egal- Führerschein, Fahrzeugschein und ABE für den Sebring wurden verlangt. Auf meinen Einwand hin, die ABE bräuchte ich nicht mitzuführen wenn das Teil eine eingeschlagene Nummer hätte, hiess es höchst offiziell:
"Das mitführen von ABE's ist Pflicht!!! Anders ist es wenn die Teile im KFZ- Schein eingetragen sind."
Hätte ich die ABE nicht dabei gehabt, hätte ich zahlen müssen. Vonwegen "ABE braucht man nicht", davon hatten die nie was gehört (und die müssten es eigentl. wissen).
Als ich dann eine Stunde später zu schnell war und wieder die Papiere suchen musste, das gleiche Spiel.
Jetzt seit ihr dran.
Passiert übrigens in NRW

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: ABE nochmal....

Beitrag von guest »

...ääh - wo in nrw? die gegend werde ich dann meiden!
gruß frankie

Endurohexe
Beiträge: 426
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: ABE nochmal....

Beitrag von Endurohexe »

servus!
soweit ich das weiß, brauchste nur dann die abe nicht mitzuführen, wenn das dingen EINGETRAGEN ist! ansonsten musste ja irgendwie nen nachweis dabei haben, dass das teil auch wirklich für deine karre geeignet bzw. freigegeben ist. das geht nicht aus einer am auspuff eingeschlagenen nummer hervor bzw. ist wohl etwas umständlich zu überprüfen! könnte ja auch sein, dass du die tröte nur an eine lc4 montieren darfst? für denn fall bin ich gerne zur spendenannahme bereit *lol* ;-)

gruss,
jenny

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: ABE nochmal....

Beitrag von guest »

Es komt darauf an was es für ein ABE ist. Ist es eine normale alte ABE so muß das Schreiben mitgeführt werden. Hat das Teil einen sogenannten E-Pass dann ist eine mitführung des Schreibens unmöglich, da es keines gibt. In dem Fall reicht die Nummer auf den Teil. Leider wissen das unsere lieben Freunde in weiß grün auch nciht immer was richtig ist. am besten alles mitführen was man so an ABE hat.

Grüße

Flex

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: ABE nochmal....

Beitrag von guest »

Ob eine ABE mitzuführen ist, entscheidet die Zulassung des z.B. ESD. Geregelt ist das ganze im §19 Abs.4 StVZO.

Der § ist sehr trocken, deshalb eine kleine Zusammenfassung:

Ist eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a vorhanden ist und es wird keine Abnahme verlangt, so reicht es aus die ABE oder die Kopie der ABE mitzuführen.

Ist eine Abnahme nach §19 Abs.3 StVZO erforderlich, so muss unverzüglich (d.h. ohne schuldhafte Verzögerung) eine Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemacht werden.
Diese Abnahme muss dann mit der ABE zusammen mitgeführt werden, oder im KFZ Schein eingetragen werden.

Haben die Teile eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung, so ist keine Eintragung oder Abnahme erforderlich.


Antworten