Hier ging es vor kurzem um das mitführen der ABE's. Pflicht oder nicht?
Bin heute binnen 2 Stunden 2 mal angehalten worden. Das erste Mal per "Ringfahndung"

Bin einen geteerten "Feldweg" gefahren (öffentl., eine Abkürzung zw. 2 Dörfern). Ein Polizeibulli kommt mir entgegen, bremst kurz ab und fährt weiter. 2 Kilometer weiter, am Ende des Weges, ist eine Kreuzung an der ich auch gl. von einem anderen Streifenwagen gestoppt werde. "Allg. Fahrzeugkontrolle" hiess es dann. "Unsere Kollegen haben uns unterrichtet, das Sie Schlangenlinien gefahren sind- Haben Sie getrunken oder Drogen genommen?"
Antwort meinerseits: "Nein, auf Feldwegen fahre ich immer Zick- Zack."
Egal- Führerschein, Fahrzeugschein und ABE für den Sebring wurden verlangt. Auf meinen Einwand hin, die ABE bräuchte ich nicht mitzuführen wenn das Teil eine eingeschlagene Nummer hätte, hiess es höchst offiziell:
"Das mitführen von ABE's ist Pflicht!!! Anders ist es wenn die Teile im KFZ- Schein eingetragen sind."
Hätte ich die ABE nicht dabei gehabt, hätte ich zahlen müssen. Vonwegen "ABE braucht man nicht", davon hatten die nie was gehört (und die müssten es eigentl. wissen).
Als ich dann eine Stunde später zu schnell war und wieder die Papiere suchen musste, das gleiche Spiel.
Jetzt seit ihr dran.
Passiert übrigens in NRW