darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
guest
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von guest »

hm hm hm

also die Mehrheit ist für zwei Spiegel ....
ich bin jetzt schon mehrmals an dne Grünen Männchen mit nur einem Spiegel vorbeigefahren, gemerkt ham sie es jedenfalls nicht ...

So ganz unpraktisch isser ja nun auch wieder nicht, der rechte Spiegel ...

Grüsse

Boschtl

Speedy
Beiträge: 647
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von Speedy »

Hi B.,
die Grünen sind auch nicht allwissend und die TÜV' ler sind ab und an auch menschlich. Fakt ist, das alle Moppeds einschliesslich Bj. 90 einen 2ten Aussenspiegel brauchen. Glaub das, ich hätte sogar irgendwo den passenden Paragraphen dazu. Es gibt sogar eine vorgeschriebene Quadratzentimeterzahl, die so ein spiegel haben muss.


Bis denne

Speedy
www.speedywelt.de.tc

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von guest »

Übernehme keine Garantie für die Richtigkeit aber ich habe bevor ich hier ins Forum schaute eine Seite gefunden. Der Autor behauptete das ab Bj 1990 zwei Spiegel angebracht werden müßen. Auch die Größe der Spiegel soll vorgegeben sein. Ich würde mal mit nerSuchmaschine suchen
Cu
Scet

Speedy
Beiträge: 647
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von Speedy »

Hi Scet,
danke, hätt ich nicht schöner schreiben können...
oooops, siehe Antwort Nr. 11 ;-)

Bis denne

Speedy http://www.speedywelt.de.tc

DerGruene
Beiträge: 378
Registriert: Sa 22. Nov 2003, 15:42

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von DerGruene »

Um euch beide noch mal zu ergänzen: Ich glaub, ab Bj. 90 muss man zwei Spiegel montiert haben, die Größe ist vorgeschrieben...

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von guest »

Hi habe zufällig ein schreiben der DEKRA vorliegen, welches aussagt, das alle Fahrzeuge und motorräder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h und mehr , und EZ vor 1990 2 Spiegel benötigen.

Hoffe ich konnte helfen.

Grüsse NOFRIENDS

Stolli
Beiträge: 278
Registriert: Sa 3. Apr 2004, 23:11

Rückspiegel, Normen und anderer Humbug....

Beitrag von Stolli »

Hallo,
über sog. "Rückspiegel" könnet ich mich eh....

Alles Nachtwächter!
Die Fläche eines Spiegels ist von völlig untergeordneter Bedeutung wenn der Abstand vom Fahrer/Auge zu selbigem nicht mit einfiesst.
Ich hatte selbst erst ein einziges Fahrzeug, wo die Auslegung der Rückspiegel einigermassen gut war - und das war ein Ford Escort (man höhre und staune). Mit den Spiegeln konnte man rückwärts auf 5cm genau einparken... Mit allen anderen Fahrzeugen die ich in 20 Jahren bewegt habe, war dies so nicht möglich!

Als ob das so ein Hexenwerk währe... Was man heutzutage an virtuosen Konstruktionen so sieht raubt einem als Optiker echt den Atem - aber Hauptsache es ist auf der Spiegelfläche zu lesen: Objekts in this mirrow appear...usw.

Wenn ich heute auf ein Mopped sitze und von 100% Spiegelfläche zu 60% meine Schultern sehe (bin auch nur ein schmaler Spargel), dann Frage ich mich, wer sich diese Bespiegelung ausgedacht hat...

Es gibt wie immer sieben Möglichkeiten; gehe nun nur auf die wesentlichen ein:
1: Ich brauche keine, weil ich eh nie rein sehe!
-> dann haben die nur rechtliche Funktion.
2: Ich sehe mal rein, aber nur weil ich sehen will wie die Susi hinter mir abschmiert....
-> dann haben die auch nur rechtliche Funktion.
3: Ich sehe da rein, weil ich gerne wissen will, wer mir gleich das Hinterrad küsst.
-> Dann muss ich damit leben, daß es sowas noch nicht gibt, weil die Nachtwächter noch nicht einmal triviale Reflexionsgestzte beherrschen...

Spiegel - höhrt mir blos auf, meine Nächsten baue ich mir selbst!

Gruß
stolli

ZIP
Beiträge: 212
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von ZIP »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 24-Mai-2004 UM 13:37 Uhr (GMT)[/font][p]Hallo Gemeinde,

richtig muß es heißen:

Ab einschliesslich Bj. 90 braucht man 2 Spiegel.

Und die Größe (Fläche des Spiegels) muß mindestens 60 cm² sein.

D.h. Durchmesser beim runden Spiegel ist knapp 8,75 cm.

Und: Ja, absolut richtig ist, dass der rechte Spiegel durchaus seine Daseinsberechtigung hat. Fahre zur Zeit auch ohne den rechten; manchmal z.B. beim Fahren in einer Gruppe von Moppeds ist es wesentlich besser, wenn man beide dran hat.
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Gruß
ZIP

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ude
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Registriert: Fr 6. Jun 2003, 08:36

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von ude »

... ist nur die halbe wahrheit :

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die ?Malteserkreuze? sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

bisher alles richtig :-). nun geht es aber weiter:

Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
Im Bußgeldkatalog ist unter ?Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiegel? ein Verwarnungsgeld von zehn Mark aufgeführt.

der fachmann erkennt schnell, das der beitrag etwas älter ist :-)

tot ziens, [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... tarten|ude]
Ich bin dann mal nebenan.

ZIP
Beiträge: 212
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: darf man ohne rechten Spiegel fahren ?

Beitrag von ZIP »

Hallo Ude,

ist ja der Horror. In nicht runde Spiegel muss ein Kreis mit 78 mm...... usw. Die sind ja alle nicht ganz dicht. Und auch nicht dichter geworden seit einführung des ?.

Aber was gilt denn nun ? Das mit den 60 cm² oder die 69 ?

PS.:Mann sieht doch eh nix in den Zitterdingern. ;-)

Gruß

Bernd
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Gruß
ZIP

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