Hure schwanger - Alimente ?

Lustiges, Sinnloses, labern eben.
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Henner
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von Henner »

Wenn die schwanger wird, gilt das dann als Arbeitsunfall ?`
Und da sollte doch die Berufsgenossenschaft für aufkommen. Gibts denn sowas für diese Damen ? :D

Mann, was für ein Thema, es wirft immer neue Fragen auf.
Grüße, Henner

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Henner
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von Henner »

2 Kumpels:

Der eine: Komm, laß uns Nutten prellen gehen.
Der andere: Was das denn ?
Der erste: Du machst ne richtig geile Nummer mit ihr aus, bezahlst im voraus, und haust dann einfach ab.
Grüße, Henner

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XT66
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von XT66 »

Der Beruf der Dame und deren Hintergrund spielt (leider) keine Rolle.
Es wird gesetzlich (zur Not gerichtlich zur Feststellung der Vaterschaft) ein Verursacher gesucht, der die Folgekosten übernimmt.
Unterhalt an die Kindesmutter, die ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann sowie für das Kind.
Spätestens die Harz4 Behörde wird sich an den Verursacher (Erzeuger) wenden, um sich die monatlichen Auslagen erstatten zu lassen.

Eigentlich wird nur ein "Zahlemann" gesucht, hier schützt sich der Staat vor Ausgaben.
Rechte bezüglich des Kindes sind hingegen gleich Null.


Vor Gericht gilt:

Wenn sich ein Mann auf einen Geschlechtsakt mit einer Frau einlässt, hat er in jedem Fall mit einer Befruchtung der Geschlechtspartnerin zu rechnen und diese einzukalkulieren, denn keine Verhütungsmethode wirkt zu 100%.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erzeuger arglistig getäuscht wurde (Frau hat ohne Abstimmung Pille abgesetzt, Kondom manipuliert..etc...)...der Verursacher ist der Mann...und der muss zahlen!


Gegenmaßnahmen:

- Gib deinen Hetero-Status auf
- Lass dich sterilisieren

Andere Maßnahmen wurden z.B. von Herrn Boris Becker schon getestet, und scheiterten trotz (M)oral. :+

Gruß,
XT66

Jojo
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von Jojo »

Arbeitsunfall
Versicherungsfall [Bearbeiten]Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist. Die rechtliche Prüfung gem. § 8 SGB VII ist wie folgt aufzubauen:

Zunächst muss eine versicherte Tätigkeit vorliegen. Das ist nicht nur die berufliche Tätigkeit selbst, sondern auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (Wegeunfall - s. u.). Näheres ist den §§ 2, 3 und 6 SGB VII zu entnehmen (Versicherung kraft Gesetzes, kraft Satzung oder freiwillige Versicherung); so gehören z. B. auch Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Nothelfer oder Blut-/Organspender zum versicherten Personenkreis.
Weiterhin muss eine "konkrete Verrichtung" im Rahmen der versicherten Tätigkeit vorliegen.
Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Dabei sind die eigenwirtschaftliche und die betriebliche Gefahr voneinander zu trennen. Die ausgeübte Tätigkeit muss bei wertender Betrachtung dem versicherten Tätigkeitsbereich zuzurechnen sein, wobei es auf die Vorstellung des Versicherten, sein Tätigwerden diene der versicherten Tätigkeit, ankommen soll. Der innere Zusammenhang entfällt bei der sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr, wenn der Versicherte sich in einem solchen Maße vernunftwidrig verhält (z. B. überhöhter Promillewert), dass die betriebsbedingten Umstände ganz zurücktreten und keine wesentliche Ursache mehr für den Unfall darstellen. Allerdings schließt verbotswidriges Handeln nicht per se die Annahme eines Arbeitsunfalles aus (vgl. § 7 Abs. 2 SGB VII).
Es muss zu einem Unfall gekommen sein: Ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. In der Regel werden Ereignisse, die länger als eine Arbeitsschicht einwirken, nicht mehr als "Unfall" angesehen, es ist jedoch in jedem Falle eine Beurteilung des Einzelfalles vorzunehmen.
Die versicherte Tätigkeit muss für den Unfall ursächlich gewesen sein (haftungsbegründende Kausalität) im Sinne der Lehre des rechtlich-wesentlichen Ursachenzusammenhang, der im Sozialrecht vorherrschend ist: Eine Bedingung ist wesentlich in diesem Sinne, wenn ihr nach der Anschauung des täglichen Lebens wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg eine wesentliche Bedeutung für dessen Eintritt zukommt. Ein Gegenbeispiel hierfür ist z. B. die sog. "innere Ursache" (Herzinfarkt, Vorerkrankungen pp.).
Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen (regelwidriger Körper- oder Geisteszustand). Dem Körperschaden gleichgestellt ist die Beschädigung eines Hilfsmittels (Brille, Prothese). Dieses Hilfsmittel muss allerdings für seinen herkömmlich bestimmten Gebrauch verwendet werden (z. B. die Brille muss auf der Nase sitzen und darf nicht am Hemdkragen eingehängt sein; Prothese z. B. am Arm oder Bein und nicht auf einer Bank liegend), sonst werden keine Entschädigungsleistungen erbracht. Eine Besonderheit ist, dass auch Sachschäden zu ersetzen sind, wenn es sich um einen anzuerkennenden Unfall als sog. Hilfeleistender handelt (vgl. § 13 SGB VII) und der Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfallereignis eingetreten ist.
Der Unfall muss eine wesentliche (Teil-)Ursache für den Gesundheitsschaden oder Tod sein (haftungsausfüllende Kausalität).
Der Umfang des Anspruchs (der Leistungen) orientiert sich regelmäßig am eingetretenen Schaden. Ziel ist, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Unfallereignis vorlag (eine Form des Schadenersatzes). Dies beinhaltet daher sowohl die Gesundheitsschäden als auch die Vermögensschäden (vom Verletztengeld bis hin zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente).

XT66
Beiträge: 32
Registriert: Mo 8. Mär 2010, 14:23

RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von XT66 »

>Arbeitsunfall
>Versicherungsfall [Bearbeiten]Ein Arbeitsunfall im Sinne der
>gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines
>Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte
>Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.


>Der Umfang des Anspruchs (der Leistungen) orientiert sich
>regelmäßig am eingetretenen Schaden. Ziel ist, den Zustand
>wiederherzustellen, der vor dem Unfallereignis vorlag (eine
>Form des Schadenersatzes). Dies beinhaltet daher sowohl die
>Gesundheitsschäden als auch die Vermögensschäden (vom
>Verletztengeld bis hin zur Verletzten- oder
>Hinterbliebenenrente).

Es handelt sich bei der einer Hure weder um einen anerkannten Beruf noch um eine "versicherte" Tätigkeit.

Der "Schaden" wird laut Rechtsprechung von dem Verursacher MANN ausgehen, denn der ist der Erzeuger!
In diesem Fall wäre die Hure also die "geschädigte".
Unabhängig der Tatsache zu beweisen, wie die Schwangerschaft zustande gekommen ist.
Behauptungen, der Mann habe z.B. ohne Zustimmung und Wissen der Hure das Kondom entfernt, ließe sich sicherlich nicht widerlegen.

Also schön in weiter Ferne ohne Personalien ...der bezahlten Lüste nachgehen. ;-)
Wer eine Hure in der Nachbarschaft schwängert...beginnt eine bis zu 27 Jahre andauernde Ratenzahlung.;-)

Gruß,
XT

Gast

RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von Gast »

@XT66

>> Es handelt sich bei der einer Hure weder um einen anerkannten Beruf noch um eine "versicherte" Tätigkeit.

das ist falsch; auch wenn es hier nicht um das Thema Motorrad geht sollte man - wie im richtigen Leben auch - möglichst fundierte Aussagen machen. Alles andere hilft dem Leser nicht weiter.

http://www.webwave-media.de/sites/rarum ... ?select=76


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oelschlonz
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RE: Hure schwanger - Alimente

Beitrag von oelschlonz »

Echt krasser Arbeitsunfall...:7
Gruss,...

XT66
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von XT66 »

>@XT66
>
>>> Es handelt sich bei der einer Hure weder um einen
>anerkannten Beruf noch um eine "versicherte"
>Tätigkeit.
>
>das ist falsch; auch wenn es hier nicht um das Thema Motorrad
>geht sollte man - wie im richtigen Leben auch - möglichst
>fundierte Aussagen machen. Alles andere hilft dem Leser nicht
>weiter.
>
&gt http://www.webwave-media.de/sites/rarum ... ?select=76

@Michael Fuchs

Hallo Michael,

das Kompliment gebe ich gern zurück!
Hättest Du den von dir verlinkten Text selbst und vor allem aufmerksam gelesen, wäre Dir das Fazit des Verfassers nicht entgangen.

Ich zitiere:

"Aber eines ist klar: Die neue gesetzliche Regelung kommt nicht allen Prostituierten zugute. Sie betrifft nur diejenigen, die zukünftig als "Arbeitnehmerinnen" in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch bleiben selbständige und illegal tätige Prostituierte außen vor. Die völlige Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung -wie sie von der PDS gefordert wurde- fand keine Mehrheit."

Huren stehen wohl im seltensten Fall in einem Arbeitsverhältnis MIT Arbeitsvertrag.

Defakto ist meine Aussage nicht falsch!

Eine Prostituierte ist weder ein Ausbildungsberuf noch gibt es dafür eine Handwerkskammer, folglich handelt es sich (seit dem jahr 2001-Prostitutionsgesetz) bei der Ausübung lediglich um eine legalisierte Dienstleistung, nicht um einen ANERKANNTEN Beruf!
Ein Tellerwäscher z.B. ist auch kein anerkannter Beruf, sondern eine ausgeübte Tätikeit.
Zu einem anerkannten Beruf gehören meines Wissens eine Berufsausbildung oder Studium und eine (Handwerks)Kammer.
In deinem verlinkten Text ist auch kein einziges Mal das Wort Beruf zu lesen.
Anbei hilft folgender Link zum Prostitutionsgesetz, auch dort kann ich weder den Begriff Beruf, geschweige denn anerkannter Beruf lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsgesetz

Desweiteren ist meine Aussage, dass (vor allem selbständige, Illegale und "schwarz arbeitende")Prostituierte kaum einer versicherten Tätigkeit nachgehen, auch nicht falsch!
Sie müssten sich gegen derartige "Arbeitsunfälle" wie z.B. Schwangerschaft und Übertragung von Geschlechtkrankheiten definitiv selbst versichern, was wohl kaum eine Versicherung anbieten wird!
Wir reden hier von einer Versicherung, die den SCHADEN reguliert, nicht die ärztliche Versorgung!

Jetzt darf ich dich vielleicht selbst zitieren:
"auch wenn es hier nicht um das Thema Motorrad geht sollte man - wie im richtigen Leben auch - möglichst fundierte Aussagen machen.
Alles andere hilft dem Leser nicht weiter." :+

Ich bin total müde, musste bis eben in einer NOT-OP ZKD und Wasserpume etc. an meinem Auto erneuern, Totalausfall...bitte daher um Nachsicht....falls sich jemand von meinem Text angegriffen fühlt.
Bin ganz lieb....und meine es auch so.....;-)

Bikergruß,
XT66


Gast

RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von Gast »

Guten morgen,

ich bin geplättet und ziehe den Hut.

Du hast das gut erklärt, so verstehe ich die Aussage auch so, wie du sie gemeint hattest.

>> Bin ganz lieb....und meine es auch so....
Hab ich zwischen den Zeilen herausgelesen :-) Ich danke dir.




XT66
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RE: Hure schwanger - Alimente ?

Beitrag von XT66 »

Hallo Michael,

viel zu häufig entstehen (meiner eigenen Erfahrung nach) gerade durch schriftliche Kommunikation Missverständnisse, die real per Sprache nicht aufgekommen wären.

Ich z.B. verwende häufig einen sachlich knappen Schreibstil, der wie gerade erst bei uns beiden dann zu Missverständnissen führt.

Find es klasse wie Du reagierst hast! ;)

Dicker "Wochenendgruß",
XT66

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