>@XT66
>
>>> Es handelt sich bei der einer Hure weder um einen
>anerkannten Beruf noch um eine "versicherte"
>Tätigkeit.
>
>das ist falsch; auch wenn es hier nicht um das Thema Motorrad
>geht sollte man - wie im richtigen Leben auch - möglichst
>fundierte Aussagen machen. Alles andere hilft dem Leser nicht
>weiter.
>
>
http://www.webwave-media.de/sites/rarum ... ?select=76
@Michael Fuchs
Hallo Michael,
das Kompliment gebe ich gern zurück!
Hättest Du den von dir verlinkten Text selbst und vor allem aufmerksam gelesen, wäre Dir das Fazit des Verfassers nicht entgangen.
Ich zitiere:
"Aber eines ist klar: Die neue gesetzliche Regelung kommt nicht allen Prostituierten zugute. Sie betrifft nur diejenigen, die zukünftig als "Arbeitnehmerinnen" in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch bleiben selbständige und illegal tätige Prostituierte außen vor. Die völlige Beseitigung der rechtlichen Diskriminierung -wie sie von der PDS gefordert wurde- fand keine Mehrheit."
Huren stehen wohl im seltensten Fall in einem Arbeitsverhältnis MIT Arbeitsvertrag.
Defakto ist meine Aussage nicht falsch!
Eine Prostituierte ist weder ein Ausbildungsberuf noch gibt es dafür eine Handwerkskammer, folglich handelt es sich (seit dem jahr 2001-Prostitutionsgesetz) bei der Ausübung lediglich um eine legalisierte Dienstleistung, nicht um einen ANERKANNTEN Beruf!
Ein Tellerwäscher z.B. ist auch kein anerkannter Beruf, sondern eine ausgeübte Tätikeit.
Zu einem anerkannten Beruf gehören meines Wissens eine Berufsausbildung oder Studium und eine (Handwerks)Kammer.
In deinem verlinkten Text ist auch kein einziges Mal das Wort Beruf zu lesen.
Anbei hilft folgender Link zum Prostitutionsgesetz, auch dort kann ich weder den Begriff Beruf, geschweige denn anerkannter Beruf lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsgesetz
Desweiteren ist meine Aussage, dass (vor allem selbständige, Illegale und "schwarz arbeitende")Prostituierte kaum einer versicherten Tätigkeit nachgehen, auch nicht falsch!
Sie müssten sich gegen derartige "Arbeitsunfälle" wie z.B. Schwangerschaft und Übertragung von Geschlechtkrankheiten definitiv selbst versichern, was wohl kaum eine Versicherung anbieten wird!
Wir reden hier von einer Versicherung, die den SCHADEN reguliert, nicht die ärztliche Versorgung!
Jetzt darf ich dich vielleicht selbst zitieren:
"auch wenn es hier nicht um das Thema Motorrad geht sollte man - wie im richtigen Leben auch - möglichst fundierte Aussagen machen.
Alles andere hilft dem Leser nicht weiter." :+
Ich bin total müde, musste bis eben in einer NOT-OP ZKD und Wasserpume etc. an meinem Auto erneuern, Totalausfall...bitte daher um Nachsicht....falls sich jemand von meinem Text angegriffen fühlt.
Bin ganz lieb....und meine es auch so.....
Bikergruß,
XT66